Unterlizenzvertrag über die
Nutzung eines Werkes
(laut § 48 des
Urheberrechtsgesetzes, CZ)
NAKLADATELSTVÍ PRESS,
s.r.o.,
Id.Nr.: 87876543,
mit Sitz in 120 00 Prag 2,
Rumunská 124
eingetragen in das
Handelsregister des Stadtgerichts Prag,
Abschnitt C, Einlage Nr.
12343, vertreten durch Dipl.-Ing. Aranka Hudečková, Geschäftsführerin
als ein Vertragsteil
(nachfolgend kurz Lizenzgeber genannt)
und
CD ROM, s.r.o.,
Id.Nr.: 55432173,
mit Sitz in 140 00 Prag 4,
Kunratická 341
eingetragen in das
Handelsregister des Stadtgerichts Prag,
Abschnitt C, Einlage Nr.
12343, vertreten durch Dipl.-Ing. Adéla Kubištová, Geschäftsführerin
(nachfolgend kurz Lizenznehmer genannt)
schließen an dem unten
angeführten Tag. Monat und Jahr folgenden
Unterlizenzvertrag über die
Nutzung eines Werkes
ab:
Artikel 1
Vertragsgegenstand
1. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass er auf der Grundlage des
am 14.7.2003 mit dem Urheber des Werkes, Dipl.-Ing. Stanislav Fikejz,
abgeschlossenen Lizenzvertrages über die Exklusivlizenz für die
Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes "Schuldner und Gläubiger"
verfügt.
2. Der in Abs. 1 dieses Vertrages angeführte Lizenzvertrag hat
eine begrenzte Laufzeit bis zum 31.12.2007.
3. Der in Abs. 1 dieses Artikels angeführte Lizenzvertrag
ermöglicht dem Lizenzgeber, Dritten Berechtigungen, die Bestandteil der Lizenz
sind, in vollem Umfang oder teilweise in Form von Unterlizenzen zu gewähren,
und zwar unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer den Urheber über die in
Erwägung gezogene Weitergabe der Unterlizenz, den Umfang der Unterlizenz und
über die Person, welcher die Unterlizenz gewährt werden soll, schriftlich im
Voraus informiert und der Urheber innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung dieser
Information der Gewährung dieser Unterlizenz und ihren Bedingungen zustimmt.
Der Lizenznehmer erklärt, dass die oben angeführten Bedingungen für die
Gewährung der Unterlizenz gegeben sind.
Artikel 2
Unterlizenz
Der Lizenzgeber gewährt mit
diesem Vertrag dem Lizenznehmer eine Unterlizenz - die Berechtigung zur
Vervielfältigung und Verbreitung des in dem Artikel 1 dieses Vertrages
angeführten Werkes in digitalisierter Form.
Artikel 3
Umfang der Unterlizenz
Der Lizenznehmer ist
berechtigt, das Werk in einer maximalen Auflage von 5000 Exemplaren zu
vervielfältigen.
Artikel 4
Beschränkung des
Lizenznehmers
Der Lizenznehmer darf das
Werk, welches Gegenstand der Unterlizenz gemäß diesem Vertrag ist, nicht bearbeiten
oder anderweitig abändern, er darf ebenfalls nicht den Titel oder die
Bezeichnung des Urhebers abändern.
Artikel 5
Vergütung des Lizenzgebers
1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber für die
Gewährung der Unterlizenz gemäß diesem Vertrag eine Vergütung zu zahlen.
2. Die Vergütung ist wie folgt fällig:
a) Der
Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Urheber bei Unterzeichnung dieses Vertrages
den Betrag von 150 000 CZK (in Worten: einhundertfünfzigtausend tschechische
Kronen) in bar zu zahlen;
b) Der
Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber 5 % des Preises eines jeden
Exemplars der…