dnes je 21.11.2024

Input:

Smlouva o dílo, jejímž předmětem je stavba - varianta A (německy)

1.4.2006, Zdroj: Verlag Dashöfer

19.3.3.2.3
Smlouva o dílo, jejímž předmětem je stavba - varianta A (německy)

Werkvertrag, dessen Gegenstand ein Bauwerk ist

 

 

 

Artikel 1

Zweck des Vertrages

 

Der Gegenstand dieses Vertrages ist der Bestandteil des Baukomplexes JARO, bestehend aus 4 Wohnhäusern mit 100 Wohneinheiten, dem Gebäude A zu Gewerbezwecken - Geschäften, und zu weiteren Dienstleistungseinrichtungen für die Einwohner des Komplexes und aus dem Gebäude B, das zu Sportzwecken dient.

 

 

Artikel 2

Vertragsparteien

DEVELOPMENT SPRING, a.s., IČ: ...............,

mit dem Sitz ...............

vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden ................... und dem Vorstandsmitglied...................

einerseits (im Weiteren als Auftraggeber kurz genannt)

 

und

 

KINCL a spol., v.o.s., IČ: ...................

Mit dem Sitz ...................

Vertreten durch ...................

andererseits (im Weiteren als Auftragnehmer kurz genannt)

 

Für den Auftraggeber sind folgende Personen berechtigt in technischen Angelegenheiten zu handeln:

..................., zuständig für die Überwachung der Projekteinhaltung

..................., Bauaufsicht

..................., Koordinator des Baukomplexes JARO.

Für den Auftragnehmer ist berechtigt in technischen Angelegenheiten zu handeln:

..................., verantwortlicher Bauleiter.

 

 

Artikel 3

Vertragsgegenstand

 

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sämtliche mit dem Aufbau des Gebäudes A des Baukomplexes JARO verbundenen Bauarbeiten im Umfang der genehmigten Projektdokumentation auszuführen, welche die Anlage Nr. 1 dieses Vertrages als dessen unteilbarer Bestandteil bildet (einschl. des genehmigten Voranschlages).

 

2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Ist-Dokumentation als den Bestandteil des Leistungsgegenstandes dem Auftraggeber nach der Arbeitsbeendigung in vier Ausfertigungen zu übergeben, die den Anforderungen der jeweiligen technischen Normen und dem Bedarf des Auftraggebers sowie dem Vertragszweck entspricht.

 

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dieses vertragsgegenständliche Werk zu übernehmen und dafür den vereinbarten Preis zu zahlen.

 

4. Der rechtskräftige Gebietsbescheid und die Baugenehmigung bilden die Anlage Nr. 2 und 3 und stellen den unteilbaren Bestandteil dieses Vertrages dar.


Artikel 4

Erfüllungsort

 

Der Erfüllungsort ist ein Teil des Grundstückes Nr. 234 (gemäß der Absteckung im Lageplan, dieser ist der Bestandteil der Projektdokumentation, die als Anlage Nr. 1 dieses Vertrages geführt ist) im Katasteramt Horní Dubá, eingetragen im Liegenschaftskataster auf dem Eigentumsblatt Nr. ... für dasselbe Katastergebiet. Auf diesem Eigentumsblatt ist der Auftraggeber als der einzige Eigentümer angeführt.

 

 

Artikel 5

Erfüllungszeit

 

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet dieses vertragsgegenständliche Werk spätestens binnen 13 Monaten ab der Baustellenübergabe fertig zu stellen und zu übergeben.

 

2. Der Auftraggeber hat die Baustelle für die Werkausführung dem Auftragnehmer spätestens am 16. 4.1999 zu übergeben, worüber eine Aufzeichnung im Bautagebuch durchzuführen ist. Falls der Auftraggeber den Termin für die Baustellenübergabe nicht erfüllt, so wird die Verpflichtung des Auftragnehmers bezüglich der Erfüllungszeit um dieselbe Tageszahl verlängert, wie viele Tage der Verzug des Auftraggebers betrug. Wird der Verzug mit der Baustellenübergabe 45 Tage überschreiten, obliegt dem Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

Artikel 6

Preis für den Erfüllungsgegenstand

 

Der Preis für das vertragsgegenständliche Werk wird im Einvernehmen durch Vertragsparteien mit dem Betrag von 11 000 000,- CZK (in Worten elfmillionentschechischekronen) festgelegt zuzüglich der MwSt. in der zum Tage der durchgeführten steuerbaren Leistung gültigen Höhe. Dieser Betrag ist endgültig ohne Rücksicht auf eine allfällige Preisänderung der Baumaterialien gegenüber dem marktüblichen Preis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages. In dem angeführten Preis sind Mehrarbeiten gegenüber der Projektdokumentation eingeschlossen, die begründet und gegenseitig durch beide Vertragsparteien abgestimmt sind, und zwar höchsten bis zu der Höhe von 3% des Kostenvoranschlages. Sollten die Mehrarbeiten diese Grenze überschreiten, muss man über einen Anhang zu dieser Preisvereinbarung handeln. Wenn der Auftraggeber mit der Preiserhöhung aus diesem Grunde nicht einverstanden wäre, hätte der Auftragnehmer keine Pflicht die Mehrarbeiten auszuführen.

 

 

Artikel 7

Zahlungsbedingungen

 

1. Der im Artikel 6. dieses Vertrages angeführte Preis ist in Anzahlungen wie folgt fällig:

 

die 1. Anzahlung in der Höhe von 10% vom vereinbarten Preis binnen 7 Tagen ab der Unterschrift dieses Vertrages,

die 2. Anzahlung in der Höhe von 10% vom vereinbarten Preis binnen 7 Tagen ab der Beendigung der Aushubarbeiten,

die 3. Anzahlung in der Höhe von 30% vom vereinbarten Preis binnen 7 Tagen ab der Arbeitsbeendigung im Rohbauumfang,

die 4. Anzahlung in der Höhe von 20% vom vereinbarten Preis binnen 7 Tagen ab der Beendigung aller Arbeiten außerhalb der Fassade,

die 5. Anzahlung in der Höhe von 20% vom vereinbarten Preis binnen 7 Tagen ab der Werkabnahme.

 

2. Die Anzahlungen werden vom Auftraggeber auf Grund der durch Auftragnehmer ausgestellten Vorrechnungen bezahlt, die dem Auftraggeber spätestens 10 Tage vor dem zur Anzahlung vereinbarten Termin zuzustellen sind. Zu den Vorrechungen sind die Nachweise beizulegen, welche die Entstehung des Anspruches auf die Anzahlung bestätigen, oder es soll ein Hinweis auf die Eintragung im Bautagebuch in Rechnungen gemacht werden.

 

3. Der Preis für das ganze Werk einschl. MwSt. wird durch den Auftragnehmer nach dem Abzug der geleisteten Anzahlungen binnen 10 Tagen ab der Werkübernahme vom Auftraggeber in Rechnung gestellt und ist binnen 7 Tagen ab der Zustellung der Abrechnung fällig. Falls behebbare Mängel bei der Werkabnahme gefunden werden, hat der Auftraggeber das Recht 10% vom Gesamtwerkpreis einzubehalten, und zwar bis zu dem Zeitpunkt der Beseitigung der bei der Werkübernahme beanstandeten Mängel.

 

4. Die Mehrarbeiten über 3% gem. dem Artikel 6. dieses Vertrages sind extra zu verrechnen, und zwar nach der Vereinbarung in der Form eines Anhanges zu diesem Vertrag.

 

 

Artikel 8

Zusammenwirken des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Sperre des Gehweges und den Raum für Ein- und Ausladung der Baustoffe auf der öffentlichen Kommunikation sicherzustellen und die entsprechende Genehmigung dem Auftragnehmer 3 Tage vor dem Anfang der Aushubarbeiten zu unterbreiten.

 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer zu ermöglichen den Strom- und Wasseranschluss auf der Baustelle unter der Voraussetzung zu nutzen, dass der Auftragnehmer den Stromzähler und Wasserzähler für die Messung der von ihm verbrauchten Strom- und Wassermenge sicherstellt.

 

 

Artikel 9

Baustelle

 

1. Beide Vertragsparteien haben ein Protokoll im Bautagebuch über die Baustellenübernahme und -Übergabe abzufassen.

 

2. Der Auftragnehmer haftet ab der Baustellenübernahme nicht nur für die Ordnungshaltung auf der Baustelle sondern auch auf anliegenden von ihm verwendeten Straßen, für die Bewachung der Baustelle und Sicherstellung der Sicherheit darin, und zwar bis zu deren Übergabe an den Auftraggeber.

 

3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zu ermöglichen die Sozialeinrichtung zu benutzen, die während der Bauzeit des Komplexes für die Mitarbeiter aller

Dasi - digitální asistent
Dasi
Nahrávám...
Nahrávám...