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Vzor C: Smlouva o dílo (německy - překlad vzoru A)

11.10.2004, Zdroj: Verlag Dashöfer

Vzor C: Smlouva o dílo (německy – překlad vzoru A)

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Werkvertrag
(abgeschlossen gemäß § 536 und folgenden des Handelsgesetzbuches)

I.
Vertragsseiten

1. Auftraggeber: .........................................................................................................................
(Handelsfirma oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr. und Angaben über die Registrierung)

Verhandlungsführender: ......................... (Name, Zuname und Funktion)
(weiter nur der Auftraggeber)

2. Auftragnehmer: .........................................................................................................................
(Handelsfirma oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr. und Angaben über die Registrierung)

Verhandlungsführender: ......................... (Name, Zuname und Funktion)
(weiter nur der Auftragnehmer)

II.
Werkgegenstand

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich anhand dieses Vertrages, auf seine Kosten und Risiken für den Auftraggeber das im Weiteren in diesem Vertrag spezifizierte Werk durchzuführen und der Auftraggeber verpflichtet sich, das fertiggestellte Werk vom Auftragnehmer zu übernehmen und ihm den Kaufpreis zu bezahlen.

  2. Werkgegenstand ist der Bau ......................... (Bezeichnung des Bauwerkes). Er ist in der Projektdokumentation für die Baugenehmigung spezifiziert, die vom Distriktamt in ........... am ................. unter A.Z. .................. erteilt wurde.

  3. Die Beschreibung des Werkes ist im Technischen Bericht enthalten, der Bestandteil der im vorhergehenden Absatz zitierten Projektdokumentation ist.

  4. Der Auftragnehmer erklärt, dass er vor der Unterzeichnung des Vertrages die in Artikel II. Abs. 2 dieses Vertrages angeführte Projektdokumentation überprüft und darin keine solchen Mängel festgestellt hat, die bei fachlicher Kontrolle feststellbar sind.

  5. Das Werk besteht aus folgenden Teilen ............... (es kann eine Spezifikation des Werkes beispielsweise auf Bauobjekte, technologische Objekte oder andere Bauteile erfolgen).

  6. Der Auftragnehmer gewährleistet auf seine Kosten und sein Risiko alle mit dem Werkgegenstand zusammenhängenden Leistungen und Arbeiten.. Insbesondere handelt es sich um das Errichten der Baustelleneinrichtung, die Sicherstellung der Verkehrsmaßnahmen und weitere für die ordnungsgemäße Eröffnung und Durchführung des Werkes notwendige Aktivitäten.

  7. Werkgegenstand des Auftragnehmers ist der weitere Teil der Projektdokumentation, der der ordentlichen Durchführung des Werkes dient. Der Preis dieser Dokumentation ist im Werkpreis inbegriffen.

  8. Im Rahmen des Werkes stellt der Auftragnehmer ebenfalls jegliche Höhen- und Richtungsaufnahmen aller oberirdischen Leitungen und Einrichtungen am Ort der Werkdurchführung sicher. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der ganzen Dauer der Werkdurchführung bis zu seiner Fertigstellung die Höhen- und Richtungspunkte zu berücksichtigen und haftet für ihre Genauigkeit und ihren Schutz gegen Beschädigung. Die Endaufnahmen übergibt der Auftragnehmer in digitalisierter und Dokumentenform mindestens fünf Tage vor der amtlichen Prüfung des Bauwerkes.

  9. Bestandteil des Werkes ist auch die Durchführung aller vorgeschriebenen, aus der übergebenen Dokumentation hervorgehenden Prüfungen. Sie sind dann in detaillierter Form in der Durchführungsdokumentation enthalten, die der Auftragnehmer als Bestandteil des Werkes ausarbeitet.

  10. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Werkübernahme die Dokumentation des wirklich durchgeführten Werkes einschließlich der geodätischen Beglaubigung zu erarbeiten. Diese Dokumentation fertigt der Auftragnehmer in zwei Exemplaren an.

  11. Bestandteil des Werkes sind auch die erforderlichen Anleitungen für die ordnungsgemäße Bedienung, den Betrieb und die Instandhaltung der einzelnen Bauteile. Falls einige dieser Dokumente von den Vertragspartnern des Auftragnehmers in einer Fremdsprache übergeben werden, stellt der Auftragnehmer ihre Übersetzung ins Tschechische sicher.

III.
Realisierungszeit

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk als Komplex durchzuführen und es dem Auftraggeber bis zum ........................... zu übergeben.

  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Durchführungsarbeiten zum Werk nach der protokollarischen Übergabe und Übernahme der Baustelle, d.h. des Raumes, der laut der Projektdokumentation und dem Vertrag für die Werkdurchführung bestimmt ist, zu beginnen.

IV.
Preis des Bauwerkes

  1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbarten, dass der Preis für das Werk ohne Mehrwertsteuer ............................ (in Worten: ...............................................................) beträgt.

  2. Der Auftragnehmer rechnet als Mehrwertsteuerzahler zum vereinbarten Preis die Mehrwertsteuer im Tarif von ......... % hinzu, indem dieser Tarif geändert werden kann, falls es zur Zeit der Realisierung der steuerpflichtigen Leistung zur Änderung der Rechtsregelung kommt.

  3. Im vereinbarten Preis sind alle Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers inbegriffen, zu denen er sich laut diesem Vertrag verpflichtet hat.

  4. Der vereinbarte Preis kann nur dann erhöht werden, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer um die Durchführung eines größeren Arbeitsumfanges als die vertraglich vereinbarte Werkdurchführung war oder um andere Änderungen im Werkgegenstand ersucht. In dem Fall werden die Arbeiten und Leistungen, die nicht durch den Werkpreis gedeckt sind, auf dem Formular Änderungsbogen (das Formular wird in Beilage Nr. 1 zum Vertrag angeführt) ausgedrückt, indem den Änderungsbogen die verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers und des Auftraggebers unterschreiben. Wenn nicht so vorgegangen wird, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, solche Arbeiten durchzuführen und falls er sie realisiert, handelt er zum eigenen Nachteil und hat keinen Anspruch auf ihre Bezahlung.

  5. Wenn es sich um Arbeiten und Leistungen aus Gründen nichtqualitativer Durchführung des Werkes handelt, z.B. um Arbeiten und Leistungen , die infolge des Eingreifens der staatlichen Bauaufsicht festgelegt wurden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Arbeiten umgehend auf sein Risiko und seine Kosten durchzuführen.

  6. Die Vertragsseiten einigten sich über die Gewährung eines Vorschusses in Höhe von CZK ............. (in Worten: ...............................). Der Vorschuss ist binnen zehn Tagen ab der Unterzeichnung dieses Vertrages auf das Konto des Auftragnehmers fällig.

  7. Im Verlauf der Werkdurchführung hat der Auftragnehmer das Recht auf Bezahlung der in jedem Kalendermonat durchgeführten Arbeiten. Unterlage für die Bezahlung ist das Ratenzahlungsblatt (das Formular des Ratenzahlungsdokumentes bildet die Beilage Nr. 2 zum Vertrag). Vor dem Ausstellen des Ratenzahlungsdokumentes fertigt der verantwortliche Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Aufstellung der durchgeführten Arbeiten und Lieferungen an und diese wird von einem verantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers unterschrieben. Ohne diesen Beleg kann das Ratenzahlungsdokument nicht ausgestellt werden und der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf seine Bezahlung.

  8. Nach der Übergabe und Übernahme des Werkes stellt der Auftragnehmer die Rechnung aus. Die Rechnung wird alle Erfordernisse eines Steuerbelegs, Geschäftsdokumentes laut § 13a des HGB haben, muss die Vertragsnummer, das Fälligkeitsdatum und Ausstellungsdatum enthalten und vom fakturierten Gesamtbetrag werden der gewährte Vorschuss und die einzelnen Ratenzahlungen abgezogen. Die Übergabe und Übernahme wird von den Vertragsseiten als Realisierung der steuerpflichtigen Leistung erachtet.

  9. Bezüglich der Ratenzahlungsdokumente muss darin die Bezeichnung des Auftraggebers und des Auftragnehmers, die Nummer des Ratenzahlungsdokumentes und der Ratenbetrag angeführt sein. Dem Ratenzahlungsdokument wird die bestätigte Aufstellung der durchgeführten Arbeiten und Lieferungen beigefügt.

  10. Das Ratenzahlungsdokument und die Rechnung sind innerhalb von fünfzehn Tagen ab ihrer Zustellung an den Auftraggeber fällig.

  11. Bei jedem einzelnen Ratenzahlungsdokument ist der Auftragnehmer verpflichtet, 10 % des Betrages des Ratenzahlungsdokumentes zurückzuhalten. Dasselbe Recht hat der Auftraggeber im Fall der nach der Übergabe und Übernahme ausgestellten Rechnung.

  12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 5 % des zurückbehaltenen Betrages nach Beseitigung der bei der Übergabe und Übernahme reklamierten Mängel und Arbeitsreste freizustellen. Als Mängelbeseitigung erachten die Vertragsseiten außer der physischen Beseitigung auch Preisnachlass, beispielsweise in Form einer Gutschrift oder in anderer der Rechtsregelung entsprechender Weise. In dem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, den zurückbehaltenen Betrag freizustellen und ihn auf das Konto des Auftragnehmers spätestens innerhalb von drei Tagen ab der Tatsache zu überweisen, die das Beseitigen der reklamierten Mängel nachweist.

  13. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zweiten Teil des zurückbehaltenen Betrages in Höhe von 5 % innerhalb von drei Tagen ab Ablauf der Garantiefrist freizustellen.

  14. Falls das Ratenzahlungsdokument oder die Rechnung nicht die vereinbarten oder fehlerhafte Erfordernisse enthalten, ist der Auftraggeber berechtigt, sie bis zum Datum ihrer Fälligkeit zurückzugeben. In dem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein neues Ratenzahlungsdokument oder eine neue Rechnung mit neuem Fälligkeitstermin auszustellen.

V.
Rechte und Pflichten der Vertragsseiten

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten am Werk dem Auftragnehmer protokollarisch den Baustellenraum zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Baustellenraum dem Auftragnehmer ohne Rechte dritter Personen so zu übergeben, dass der Auftragnehmer die Durchführung des Werkes beginnen und bis zu seiner Vollendung kontinuierlich fortsetzen kann.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Baustellenraum zu umzäunen und auf eigene Kosten zu bewachen. Falls es notwendig sein wird, infolge der Werkdurchführung den Verkehr auf den mit der Baustelle benachbarten Verkehrswegen einzuschränken, stellt der Auftragnehmer auf eigene Kosten die erforderlichen Genehmigungen und das Platzieren entsprechender Verkehrszeichen sicher.

  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Verlauf der Werkdurchführung auf eigene Kosten im Baustellenraum Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten, einschließlich des Wegräumens von Schnee auf den Verkehrswegen, die an den Baustellenraum anschließen.

  4. Der Auftraggeber hat Anrecht auf Kontrolle des Werkes in jeder Phase seiner Durchführung. Insbesondere handelt es sich um Arbeiten und Lieferungen, die verdeckt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber durch Eintragung im Bautagebuch drei Tage vorher zur Überprüfung der verdeckten Arbeiten aufzufordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, positive oder negative Stellungnahmen zur Durchführung der verdeckten Arbeiten und Lieferungen unverzüglich in Form der Eintragung in das Bautagebuch, spätestens binnen 24 Stunden nach der Kontrolle der verdeckten Arbeiten und Lieferungen, vorzunehmen.

  5. Bei der Kontrolle der verdeckten Arbeiten und Lieferungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Ergebnisse aller vorgenommenen Teste, Beweise über die Qualität der bei der Arbeits- und Lieferungsdurchführung benutzten Materialien, Zertifikate und Atteste vorzulegen. Falls es durch das Verdecken der Arbeiten zur Unzugänglichkeit anderer Werkteile und somit zur Vereitelung der künftigen Kontrolle kam, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zwecks Kontrolle der verdeckten Arbeiten die gleichen

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