Vzor C: Smlouva o dílo (německy – překlad vzoru A)
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Werkvertrag
(abgeschlossen gemäß §
536 und folgenden des Handelsgesetzbuches)
I.
Vertragsseiten
1. Auftraggeber: .........................................................................................................................
(Handelsfirma
oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr. und Angaben über die
Registrierung)
Verhandlungsführender: ......................... (Name,
Zuname und Funktion)
(weiter nur der Auftraggeber)
2. Auftragnehmer:
.........................................................................................................................
(Handelsfirma
oder Name, Sitz oder Unternehmensort, Identifikations-Nr. und Angaben über die
Registrierung)
Verhandlungsführender: ......................... (Name,
Zuname und Funktion)
(weiter nur der Auftragnehmer)
II.
Werkgegenstand
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich anhand dieses
Vertrages, auf seine Kosten und Risiken für den Auftraggeber das im Weiteren in
diesem Vertrag spezifizierte Werk durchzuführen und der Auftraggeber
verpflichtet sich, das fertiggestellte Werk vom Auftragnehmer zu übernehmen und
ihm den Kaufpreis zu bezahlen.
-
Werkgegenstand ist der Bau ......................... (Bezeichnung des Bauwerkes). Er ist in der Projektdokumentation für die
Baugenehmigung spezifiziert, die vom Distriktamt in ........... am
................. unter A.Z. .................. erteilt wurde.
-
Die Beschreibung des Werkes ist im Technischen Bericht
enthalten, der Bestandteil der im vorhergehenden Absatz zitierten
Projektdokumentation ist.
-
Der Auftragnehmer erklärt, dass er vor der Unterzeichnung
des Vertrages die in Artikel II. Abs. 2 dieses Vertrages angeführte
Projektdokumentation überprüft und darin keine solchen Mängel festgestellt hat,
die bei fachlicher Kontrolle feststellbar sind.
-
Das Werk besteht aus folgenden Teilen ............... (es kann eine Spezifikation des Werkes beispielsweise auf Bauobjekte,
technologische Objekte oder andere Bauteile erfolgen).
-
Der Auftragnehmer gewährleistet auf seine Kosten und sein
Risiko alle mit dem Werkgegenstand zusammenhängenden Leistungen und Arbeiten..
Insbesondere handelt es sich um das Errichten der Baustelleneinrichtung, die
Sicherstellung der Verkehrsmaßnahmen und weitere für die ordnungsgemäße
Eröffnung und Durchführung des Werkes notwendige Aktivitäten.
-
Werkgegenstand des Auftragnehmers ist der weitere Teil der
Projektdokumentation, der der ordentlichen Durchführung des Werkes dient. Der
Preis dieser Dokumentation ist im Werkpreis inbegriffen.
-
Im Rahmen des Werkes stellt der Auftragnehmer ebenfalls
jegliche Höhen- und Richtungsaufnahmen aller oberirdischen Leitungen und
Einrichtungen am Ort der Werkdurchführung sicher. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, während der ganzen Dauer der Werkdurchführung bis zu seiner
Fertigstellung die Höhen- und Richtungspunkte zu berücksichtigen und haftet für
ihre Genauigkeit und ihren Schutz gegen Beschädigung. Die Endaufnahmen übergibt
der Auftragnehmer in digitalisierter und Dokumentenform mindestens fünf Tage
vor der amtlichen Prüfung des Bauwerkes.
-
Bestandteil des Werkes ist auch die Durchführung aller
vorgeschriebenen, aus der übergebenen Dokumentation hervorgehenden Prüfungen.
Sie sind dann in detaillierter Form in der Durchführungsdokumentation
enthalten, die der Auftragnehmer als Bestandteil des Werkes ausarbeitet.
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Werkübernahme
die Dokumentation des wirklich durchgeführten Werkes einschließlich der
geodätischen Beglaubigung zu erarbeiten. Diese Dokumentation fertigt der
Auftragnehmer in zwei Exemplaren an.
-
Bestandteil des Werkes sind auch die erforderlichen
Anleitungen für die ordnungsgemäße Bedienung, den Betrieb und die
Instandhaltung der einzelnen Bauteile. Falls einige dieser Dokumente von den
Vertragspartnern des Auftragnehmers in einer Fremdsprache übergeben werden,
stellt der Auftragnehmer ihre Übersetzung ins Tschechische sicher.
III.
Realisierungszeit
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk als Komplex
durchzuführen und es dem Auftraggeber bis zum ........................... zu
übergeben.
-
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
Durchführungsarbeiten zum Werk nach der protokollarischen Übergabe und
Übernahme der Baustelle, d.h. des Raumes, der laut der Projektdokumentation und
dem Vertrag für die Werkdurchführung bestimmt ist, zu beginnen.
IV.
Preis des Bauwerkes
-
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbarten, dass
der Preis für das Werk ohne Mehrwertsteuer ............................ (in
Worten: ...............................................................)
beträgt.
-
Der Auftragnehmer rechnet als Mehrwertsteuerzahler zum
vereinbarten Preis die Mehrwertsteuer im Tarif von ......... % hinzu, indem
dieser Tarif geändert werden kann, falls es zur Zeit der Realisierung der
steuerpflichtigen Leistung zur Änderung der Rechtsregelung kommt.
-
Im vereinbarten Preis sind alle Arbeiten und Leistungen
des Auftragnehmers inbegriffen, zu denen er sich laut diesem Vertrag
verpflichtet hat.
-
Der vereinbarte Preis kann nur dann erhöht werden, wenn
der Auftraggeber den Auftragnehmer um die Durchführung eines größeren
Arbeitsumfanges als die vertraglich vereinbarte Werkdurchführung war oder um
andere Änderungen im Werkgegenstand ersucht. In dem Fall werden die Arbeiten
und Leistungen, die nicht durch den Werkpreis gedeckt sind, auf dem Formular
Änderungsbogen (das Formular wird in Beilage Nr. 1 zum Vertrag angeführt)
ausgedrückt, indem den Änderungsbogen die verantwortlichen Mitarbeiter des
Auftragnehmers und des Auftraggebers unterschreiben. Wenn nicht so vorgegangen
wird, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, solche Arbeiten durchzuführen
und falls er sie realisiert, handelt er zum eigenen Nachteil und hat keinen
Anspruch auf ihre Bezahlung.
-
Wenn es sich um Arbeiten und Leistungen aus Gründen
nichtqualitativer Durchführung des Werkes handelt, z.B. um Arbeiten und
Leistungen , die infolge des Eingreifens der staatlichen Bauaufsicht festgelegt
wurden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Arbeiten umgehend auf sein
Risiko und seine Kosten durchzuführen.
-
Die Vertragsseiten einigten sich über die Gewährung eines
Vorschusses in Höhe von CZK ............. (in Worten:
...............................). Der Vorschuss ist binnen zehn Tagen ab der
Unterzeichnung dieses Vertrages auf das Konto des Auftragnehmers fällig.
-
Im Verlauf der Werkdurchführung hat der Auftragnehmer das
Recht auf Bezahlung der in jedem Kalendermonat durchgeführten Arbeiten.
Unterlage für die Bezahlung ist das Ratenzahlungsblatt (das Formular des
Ratenzahlungsdokumentes bildet die Beilage Nr. 2 zum Vertrag). Vor dem
Ausstellen des Ratenzahlungsdokumentes fertigt der verantwortliche Mitarbeiter
des Auftragnehmers eine Aufstellung der durchgeführten Arbeiten und Lieferungen
an und diese wird von einem verantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers
unterschrieben. Ohne diesen Beleg kann das Ratenzahlungsdokument nicht
ausgestellt werden und der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf seine
Bezahlung.
-
Nach der Übergabe und Übernahme des Werkes stellt der
Auftragnehmer die Rechnung aus. Die Rechnung wird alle Erfordernisse eines
Steuerbelegs, Geschäftsdokumentes laut § 13a des HGB haben, muss die
Vertragsnummer, das Fälligkeitsdatum und Ausstellungsdatum enthalten und vom
fakturierten Gesamtbetrag werden der gewährte Vorschuss und die einzelnen
Ratenzahlungen abgezogen. Die Übergabe und Übernahme wird von den
Vertragsseiten als Realisierung der steuerpflichtigen Leistung erachtet.
-
Bezüglich der Ratenzahlungsdokumente muss darin die
Bezeichnung des Auftraggebers und des Auftragnehmers, die Nummer des
Ratenzahlungsdokumentes und der Ratenbetrag angeführt sein. Dem
Ratenzahlungsdokument wird die bestätigte Aufstellung der durchgeführten
Arbeiten und Lieferungen beigefügt.
-
Das Ratenzahlungsdokument und die Rechnung sind innerhalb
von fünfzehn Tagen ab ihrer Zustellung an den Auftraggeber fällig.
-
Bei jedem einzelnen Ratenzahlungsdokument ist der
Auftragnehmer verpflichtet, 10 % des Betrages des Ratenzahlungsdokumentes
zurückzuhalten. Dasselbe Recht hat der Auftraggeber im Fall der nach der
Übergabe und Übernahme ausgestellten Rechnung.
-
Der Auftraggeber ist verpflichtet, 5 % des
zurückbehaltenen Betrages nach Beseitigung der bei der Übergabe und Übernahme
reklamierten Mängel und Arbeitsreste freizustellen. Als Mängelbeseitigung
erachten die Vertragsseiten außer der physischen Beseitigung auch
Preisnachlass, beispielsweise in Form einer Gutschrift oder in anderer der
Rechtsregelung entsprechender Weise. In dem Fall ist der Auftraggeber
verpflichtet, den zurückbehaltenen Betrag freizustellen und ihn auf das Konto
des Auftragnehmers spätestens innerhalb von drei Tagen ab der Tatsache zu
überweisen, die das Beseitigen der reklamierten Mängel nachweist.
-
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zweiten Teil des
zurückbehaltenen Betrages in Höhe von 5 % innerhalb von drei Tagen ab Ablauf
der Garantiefrist freizustellen.
-
Falls das Ratenzahlungsdokument oder die Rechnung nicht
die vereinbarten oder fehlerhafte Erfordernisse enthalten, ist der Auftraggeber
berechtigt, sie bis zum Datum ihrer Fälligkeit zurückzugeben. In dem Fall ist
der Auftragnehmer verpflichtet, ein neues Ratenzahlungsdokument oder eine neue
Rechnung mit neuem Fälligkeitstermin auszustellen.
V.
Rechte und Pflichten der
Vertragsseiten
-
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten
am Werk dem Auftragnehmer protokollarisch den Baustellenraum zu übergeben. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, den Baustellenraum dem Auftragnehmer ohne
Rechte dritter Personen so zu übergeben, dass der Auftragnehmer die
Durchführung des Werkes beginnen und bis zu seiner Vollendung kontinuierlich
fortsetzen kann.
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Baustellenraum zu
umzäunen und auf eigene Kosten zu bewachen. Falls es notwendig sein wird,
infolge der Werkdurchführung den Verkehr auf den mit der Baustelle benachbarten
Verkehrswegen einzuschränken, stellt der Auftragnehmer auf eigene Kosten die
erforderlichen Genehmigungen und das Platzieren entsprechender Verkehrszeichen
sicher.
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Verlauf der
Werkdurchführung auf eigene Kosten im Baustellenraum Ordnung und Sauberkeit zu
gewährleisten, einschließlich des Wegräumens von Schnee auf den Verkehrswegen,
die an den Baustellenraum anschließen.
-
Der Auftraggeber hat Anrecht auf Kontrolle des Werkes in
jeder Phase seiner Durchführung. Insbesondere handelt es sich um Arbeiten und
Lieferungen, die verdeckt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den
Auftraggeber durch Eintragung im Bautagebuch drei Tage vorher zur Überprüfung
der verdeckten Arbeiten aufzufordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
positive oder negative Stellungnahmen zur Durchführung der verdeckten Arbeiten
und Lieferungen unverzüglich in Form der Eintragung in das Bautagebuch,
spätestens binnen 24 Stunden nach der Kontrolle der verdeckten Arbeiten und
Lieferungen, vorzunehmen.
-
Bei der Kontrolle der verdeckten Arbeiten und Lieferungen
ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Ergebnisse aller
vorgenommenen Teste, Beweise über die Qualität der bei der Arbeits- und
Lieferungsdurchführung benutzten Materialien, Zertifikate und Atteste
vorzulegen. Falls es durch das Verdecken der Arbeiten zur Unzugänglichkeit
anderer Werkteile und somit zur Vereitelung der künftigen Kontrolle kam, ist
der Auftragnehmer verpflichtet, zwecks Kontrolle der verdeckten Arbeiten die
gleichen…